Liebe Mitglieder, Liebe Modellpiloten,

im Zuge einer neuen Luftrechtverordnung war es nach Paragraph §4711, Abs.0815 (Abfällige Benutzung des Wortes "Sack") notwendig einen neuen Windrichtungsanzeiger zu installieren. Dieser Aufforderung sind wir umgehend nachgekommen.

Lt. dieser Verordnung ist nun ein starres System notwenig, welches mit pauschal vorverlegten Elektroleitungen für künftige Erweiterungen ausgestattet sein muss; hier bereits integriert ist ein Stellmotor zur fernadministrativen Beeinflussung der Windrichtung.
Die neue Optik ist ein wenig gewöhnungsbedürftig, der Zugewinn an Information allerdings unersetzlich.

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